Escort und Visiten Karte.

Und wie gesagt, selbst wenn da ein Anwalt keine Chance hätte, was soll ich ein Hotel weiter empfehlen, das so reagiert,
Ich denke, das ist der springende Punkt. Erstens sind sie es nicht wert und zweitens sollte man es sich nicht mit den Hotels unnötig verscherzen. Einfach die Empfehlung streichen und gut ist.
 
Witzigerweise hat einer der Hotels (Hotelier selbst) schon bei uns gebucht. Aber seine zuständige Marketing Assistentin war not amused, den Link bei uns zu finden. Natürlich bin ich diskret geblieben, aber als sie sagte: auf Wunsch des Hoteliers, hätte ich fast geantwortet: glaub ich kaum. Denn der war super locker drauf + es gab auch keine Beschwerden nach den Dates :D....aber lassen wir die Gute in dem Glauben.....

Die anderen Hotels waren wie gesagt allesamt unter weiblicher Leitung (die die Löschung wollten). Also alle Beschwerden von Frauen....ich will mal so sagen: wundert mich jetzt auch nicht sonderlich....
 
Witzigerweise hat einer der Hotels (Hotelier selbst) schon bei uns gebucht. Aber seine zuständige Marketing Assistentin war not amused, den Link bei uns zu finden. Natürlich bin ich diskret geblieben, aber als sie sagte: auf Wunsch des Hoteliers, hätte ich fast geantwortet: glaub ich kaum. Denn der war super locker drauf + es gab auch keine Beschwerden nach den Dates :D....aber lassen wir die Gute in dem Glauben.....

Die anderen Hotels waren wie gesagt allesamt unter weiblicher Leitung (die die Löschung wollten). Also alle Beschwerden von Frauen....ich will mal so sagen: wundert mich jetzt auch nicht sonderlich....
Vielleicht solltet ihr auch Callboys anbieten :D
 
Die Seite musste mir eine Summe zahlen und den Link + Fotos sofort löschen. Man hat doch copyright Rechte auf Texte und Fotos. Du meinst also, hätten sie nur meinen Link verwendet, hätte ich da wenig Erfolg gehabt? In dem Falle haben sie meinen Text 1:1 kopiert, verlinkt + Bilder genutzt.

Naja, da geht es um Urheberrechte und um die Rechte am Fotos und natürlich um die Persönlichkeitsrechte der darauf abgebildeten Escorts. Pro Foto werden da schon mal 3000€ - 5000€ fällig, bei Nacktfotos auch mal 5stellig. Bei mir wäre er mit einer Abmahnung nicht davon gekommen, aber die Persönlichkeitsrechte müssen die Modelle natürlich selbst einklagen. Ein simpler Link wäre nicht wohl abmahnfähig, wenn der auf seiner Pornoseite eine Linkliste mit Escortagenturen reinstellt, ist da wohl nichts zu machen. Gilt ja auch Schmuddelfreierforen a la Lusthaus und bw7, wenn Du dort verlinkt wirst, ist das eben so. Schmückt das aber jemand mit Bildern Deiner HP, dann -> siehe oben.

Sprich die reine Linksetzung kann nicht abgemahnt werden, wenn man zu dem Link einen eigenen Text schreibt (wie bei Hotelempfehlungen)?

Zumindest EU-rechtlich ist mir nichts bekannt, die EU entscheidet abseits von Urheberrechten und Datenschutz in der Regel "Pro Internet", es gibt ja auch so was wie freie Meinungsäußerung und eine positive Hotelempfehlung fällt da sicherlich drunter. Der Amtsrichter vor der Haustür sieht das womöglich anders, bei höheren Instanzen gelten dann eher die Buchstaben des Gesetzes, weniger die persönliche Einstellung des Richters z.B. zum Thema Prostitution.

Das Argument der Hotels, die es weghaben wollte, haben tatsächlich so argumentiert: rufschädigend und mein Anwalt hatte dem (auch wenn es nicht seiner persönlichen Meinung entspricht) zugestimmt, dass die da leider gute Chancen hätten. Und wie gesagt, selbst wenn da ein Anwalt keine Chance hätte, was soll ich ein Hotel weiter empfehlen, das so reagiert, :denken::nein:

Zum Thema Rufschädigung:

Strafrechtlich kann die Rufschädigung eine Verleumdung oder üble Nachrede darstellen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den Paragraphen 186 und 187 ff. des Strafgesetzbuchs. Eine Verleumdung (§ 187 StGB) ist die Verbreitung einer unwahren Tatsache bezüglich eines anderen Menschen, die geeignet ist, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Eine Tatsache ist ein konkreter Vorgang oder Zustand der Vergangenheit oder Gegenwart, der wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und somit einem Beweis zugänglich ist. Den Gegensatz hierzu bilden Meinungsäußerungen und Werturteile ohne greifbaren Tatsachenkern. Der Tatbestand der Rufschädigung wird dadurch verwirklicht, dass man, obwohl man es selbst besser weiß, eine Behauptung über einen anderen Menschen verbreitet, um so dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Eine üble Nachrede (§ 186 StGB) begeht, wer eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die zur Herabwürdigung geeignet ist und die nicht erweislich wahr ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wahre Tatsachen verbreitet werden dürfen. Zivilrechtlich bestehen zugunsten des Geschädigten Abwehr- und Schadensersatzansprüche.

Also, ich wüßte nicht, wie da jetzt Rufschädigung ins Spiel kommt, du empfiehlst ja positiv, nicht negativ. Die Bucher auf Deiner Seite nehmen ja nicht von einer Hotelbuchung Abstand, weil Du das Hotel empfiehlst. Üble Nachrede, Verleumdung, wo denn? Persönliche Befindlichkeiten von Hotelmanagerinnen sind nun mal keine Straftatbestände.

Ist davon auszugehen, dass jemand zufällig auf Deine Seite kommt und in Zukunft nicht mehr im Hotel XY bucht, weil er die Empfehlung auf Deiner Seite gelesen hat? Schwer zu sagen, so klar ist das aber nicht, käme drauf an.
Hypothetisch wird eine EU-Gerichtsbarkeit Dir Recht geben, bis dahin hast Du aber einen satten 5stelligen Betrag verblasen, alleine für Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten von 1 - 2 Anwälten, lohnt halt nicht. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe in ganz entfernten Schuhschränken.

hth
 
Independent Escorts

Specials, Touren & Events

Escortparty
Bonn

Agentur des Monats

Zurück
Top